Rechtsanwältin Tamara Schulz
Anspruch auf Wohngeld haben grundsätzlich Mieter sowie Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es gibt eine Einkommensgrenze und die Höhe der Miete und die Haushaltsgröße spielt eine Rolle.
Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt auf Basis eines gesetzlich festgelegten Verfahrens. Hierbei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
Den Ablehnungsbescheid sollten Sie einmal überprüfen lassen. Fehler sind hier keine Seltenheit. Eine Überprüfung samt Widerspruchsverfahren macht daher oft Sinn.
Beste Reaktion: melden Sie sich sofort über das Kontaktformular und/oder buchen Sie einen Rückruftermin.
Seit der Wohngeldreform - dem neuen Wohngeld Plus - gab es eine deutliche Verbesserung. Das Wohngeld Plus führt zu einer Leistungsverbesserung und weitet den Empfängerkreis deutlich aus. Die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Daher kann es nun durchaus sein, dass Sie einen Wohngeldanspruch haben!
Das Ergebnis: Die Behörden haben seit dem 1. Januar 2023 mit einer Antragsflut zu kämpfen. Sollten Sie nach drei Monaten keinen Bescheid erhalten haben - weder positiv noch negativ - kommt eventuell eine Untätigkeitsklage vor den Verwaltungsgerichten in Betracht. Auch hier sollten Sie erstmal anwaltlichen Rat einholen.
Gleichgültig, in welchem Stadium sich Ihr Anliegen aktuell befindet.